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29.04.2024
29.04.2024
17362 Verwaltungsgericht Münster

Anordnung der Maskenpflicht für die Vorweihnachtszeit in Münsters Innenstadt rechtmäßig

07.12.2021Die Allgemeinverfügung der Stadt Münster vom 25. November 2021, mit der die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für zahlreiche Straßen und Plätze im Stadtbezirk Mitte im Zeitraum von 10.00 bis 22.00 Uhr angeordnet wurde, ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 1. Dezember 2021 in einem Eilverfahren festgestellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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