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28.04.2024
28.04.2024
18054 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Niedersachsen: Vorläufige Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen

14.03.2022Das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht hat mit Beschluss § 12 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) und die darin bestimmte Verpflichtung, in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Gleiches gilt für § 4 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO, allerdings nur soweit darin auch das Tragen einer medizinischen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen geregelt ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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