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29.04.2024
29.04.2024
18661 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Landtags­abgeordneter muss wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht 100 Euro Bußgeld zahlen

14.06.2022Der Aufenthalt im Publikumsbereich eines öffentlichen zugänglichen Gebäudes im November 2020 ohne Mund-Nasen-Bedeckung verstößt gegen die Corona- Kontakt- und Betriebs­beschränkungsVO. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung eines Landtags­abgeordneten zu einer Geldbuße von 100,00 € verworfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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