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27.04.2024
27.04.2024
22399 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ und Beobachtung durch Verfassungsschutz rechtmäßig

17.11.2023Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat über mehrere Eilanträge der AfD entschieden und beschlossen, dass die Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ und Beobachtung durch Verfassungsschutz rechtmäßig, aber die Mitteilung über die Einstufung als "Verdachtsfall" voraussichtlich rechtswidrig istWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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