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26.02.2026
26.02.2026
27792 Verwaltungsgericht Koblenz

Kein Anspruch der AfD auf Gemeindesaal für Wahlkampf­veranstaltung

26.02.2026Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD Kreisverband Bad Kreuznach die Nutzung des „Großen Saals“ ihres Gemeindehauses für eine Wahlkampf­veranstaltung am 27. Februar 2026 verweigern. Das Gemeindehaus steht im gemeinsamen Eigentum der Stadt und der Evangelischen Johanniter-Gemeinde Meisenheim, wobei der „Große Saal“ Sondereigentum der Stadt ist.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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