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26.02.2026
26.02.2026
27796 Verwaltungsgericht Köln

Verfassungsschutz darf AfD vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

26.02.2026Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsache­verfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextre­mistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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