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23.02.2026
23.02.2026
27768 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Demonstration gegen AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke - Polizei hat auch AfD-Veranstaltung zu schützen

23.02.2026Zwei Veranstalter der für den 23.2.2026 angemeldeten Demonstrationen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind mit ihren Eilanträgen gegen ihnen auferlegte Beschränkungen erfolglos geblieben. Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Anträge soeben abgelehnt. Die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf angeordneten Beschränkungen für die gegen den Auftritt von Björn Höcke in der Freizeitstätte Garath geplanten Versammlungen sind rechtmäßig. Dies gilt sowohl für die Versammlung „Kein Platz für Faschisten in Düsseldorf!“ des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ als auch für die Demonstration „Protest gegen Auftritt von Björn Höcke in der Freizeitstätte Garath“ des Bündnisses „Kultur gegen ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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