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16.02.2026
16.02.2026
27741 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen der AfD

16.02.2026Das in Zusammenhang mit AfD-Wahlveranstaltungen von der Gemeinde Seybothenreuth und der Stadt Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Verbot von Auftritten von Björn Höcke als Redner ist unzulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) entschieden und damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth stattgegeben, im anderen Fall die Beschwerde der betroffenen Gemeinde zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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