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29.04.2024
29.04.2024
22139 Verwaltungsgericht Köln

Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung" abgelehnt

11.10.2023Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als "gesichert extremistische Bestrebung" gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche "Hochstufung" vom Verdachtsfall zur "gesichert extremistischen Bestrebung".Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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