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29.04.2024
29.04.2024
22666 Oberverwaltungsgericht Münster

Keine Befangenheit des Senatsvorsitzenden in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

22.01.2024Der Vorsitzende des für die Berufungsverfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), zuständigen 5. Senats des Ober­verwaltungs­gerichts ist nicht wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen. Das Ober­verwaltungs­gericht hat einen entsprechenden Antrag der AfD auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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