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05.05.2026
05.05.2026
28063 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Orientierung eines Richters am christlichen Menschenbild ist kein Befangenheitsgrund

05.05.2026Bezeichnet ein Parteivertreter die rechtlichen Ausführungen des erkennenden Richters als "rührselig" und erläutert dieser, dass er seine Erwägungen am christlichen Menschenbild orientiere, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat den Befangenheitsantrag zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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