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29.08.2025
29.08.2025
26929 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Name von Richterin darf im Buch "Rechte Richter" genannt werden

29.08.2025Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet ein öffentliches Informati­onsinteresse an der namentlichen Nennung von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Ob der (vollständig) Name genannt wird, können Medienvertreter allein nach publizistischen Interessen entscheiden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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