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25.11.2025
25.11.2025
27427 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

In Deutschland lebender Chinese darf in Bericht über Chinas Diasporapolitik namentlich genannt werden

25.11.2025Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat Unterlassungs­ansprüche eines gebürtigen Chinesen wegen unwahrer Tatsachen­darstellung und namentlicher Nennung in einem Bericht über "Chinas Diasporapolitik" zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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