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27.04.2024
27.04.2024
17594 Verwaltungsgericht Neustadt

Behörde kann Corona-Teststelle bei Hygienemängeln und Verstößen gegen die Medizinprodukte-Betreiberverordnung schließen lassen

13.01.2022Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz hat zu Recht eine Corona-Teststelle in Neustadt a.d. Weinstraße geschlossen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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