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27.04.2024
27.04.2024
20648 Amtsgericht München

Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen

15.05.2023Das Amtsgericht München erachtete die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen für unwirksam und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von ausstehenden Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.184,00 EUR.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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