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09.09.2025
09.09.2025
26987 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Fitnessstudio-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen

09.09.2025Steuerliche Grenzen zwischen Krankheitskosten und Lebensführung Kann man die Kosten fürs Fitnessstudio von der Steuer absetzen, wenn der Arzt ein Funktionstraining verordnet hat? Genau darüber entschied der Bundesfinanzhof – und die Antwort fällt für Steuerpflichtige ernüchternd aus. Trotz ärztlicher Verordnung bleibt der Mitgliedsbeitrag Privatsache. Das Urteil zeigt deutlich, wo die Grenze zwischen echten Krankheitskosten und den […]Der Beitrag Fitnessstudio-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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