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29.04.2024
29.04.2024
19412 Arbeitsgericht Neumünster

Vorlage eines ungültigen Corona-Testzertifikats kann fristlose Kündigung rechtfertigen

27.09.2022Legt ein Arbeitnehmer ein ungültiges Corona-Testzertifikat vor, kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung, welche geeignet ist, dass Vertrauens­verhältnis unwiederbringlich zu zerstören. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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