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02.05.2024
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14783 Amtsgericht Lutherstadt Wittenberg

Maskenpflicht für Schulkinder rechtfertigt keine kinder­schutz­rechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht

26.04.2021Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schulkinder rechtfertigt keine kinder­schutz­rechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht gemäß § 1666 BGB. Denn die Maskenpflicht begründet keine Kindes­wohl­gefährdung. Dies hat das Amtsgericht Wittenberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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