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27.04.2024
27.04.2024
22386 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Notwendigkeit der Betreuung eines volljährigen, aber geistig behinderten Kindes begründet Anspruch auf Betreuungsunterhalt

16.11.2023Trotz Volljährigkeit eines Kindes, kann gemäß § 1570 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt bestehen, wenn das Kind aufgrund einer geistigen Behinderung auf eine umfassende Betreuung angewiesen ist. Der unterhalts­berechtigte Elternteil ist zur Betreuung auch berechtigt, wenn er als gesetzlicher Betreuer bestellt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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