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13.11.2025
13.11.2025
27353 Amtsgericht Frankenthal

Entgegennahme von Unterhaltszahlungen bei Verschweigen eigener Einkünfte ist sittenwidrig

13.11.2025Das Amtsgericht Frankenthal hat in einer aktuellen Entscheidung über die Rückzahlung von Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind entschieden und die Pflicht zur ungefragten Offenbarung wesentlicher Einkommens­verhältnisse bekräftigt, aber auch die eigene Erkundigungs­obliegenheit des Unterhaltszahlers hervorgehoben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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