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16.05.2025
16.05.2025
25859 Bundesgerichtshof

Leben in einer Wohngemeinschaft führt beim Unterhalts­pflichtigen nicht zur Herabsetzung des Selbstbehalts

15.05.2025Lebt der Unterhalts­pflichtige in einer Wohngemeinschaft, so begründet dies keine Herabsetzung des Selbstbehalts wegen ersparter Wohnkosten. Insofern besteht keine Vergleichbarkeit mit dem Zusammenleben in einer neuen Lebensgemeinschaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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