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19.11.2025
19.11.2025
27393 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erbrecht kraft Wohlverhaltens? Die Grenzen der Testierfreiheit

19.11.2025Der Wille des Erblassers als Gesetz Als Erblasser möchten Sie nicht nur Ihr Vermögen verteilen, sondern Sie wollen damit auch bestimmte Werte oder Ziele fördern. Die Testierfreiheit (Art. 14 GG) gestattet Ihnen die weitgehende Festlegung der Erbfolge, denn sie gilt als fundamentales individuelles Selbstbestim­mungsrecht. Sie müssen weder Ehegatten noch Verwandte bedenken und sind auch zu […]Der Beitrag Erbrecht kraft Wohlverhaltens? Die Grenzen der Testierfreiheit erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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