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02.05.2024
02.05.2024
16808 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags für Corona-Einwegmasken

21.09.2021Sichert der Käufer von Einwegmasken deren CE-Zertifizierung zu und kann tatsächlich nur ein gefälschtes Zertifikat vorlegen, kann der Käufer den Kaufpreis gegen Rückgabe der Masken zurückverlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies die Berufung der Verkäuferin mit heute veröffentlichter Entscheidung zurück.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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