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28.04.2024
28.04.2024
20025 Oberverwaltungsgericht Münster

Keine Förderung aus dem Energiewende-Programm „progres.nrw“ nach Vertragsschluss

17.01.2023Zuwendungen aus dem Förderprogramm „progres.nrw“ (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen) können grundsätzlich zurückgefordert werden, wenn entgegen den Angaben im Förderantrag vor der Bewilligung der Mittel bereits ein verbindlicher Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen worden ist. Eine Nebenabrede, wonach die Durchführung des Vertrags von der Zuwendungs­bewilligung abhängig sein soll, wird nach der Verwaltungspraxis des Landes NRW allenfalls dann berücksichtigt, wenn durch sie vertragliche Bindungen hinsichtlich der geförderten Maßnahme vollständig entfallen und die Abrede bei Vertragsschluss schriftlich dokumentiert ist. Hierauf hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Beschluss ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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