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27.04.2024
27.04.2024
22786 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

EU-Unternehmen kann seiner Rück­zahlungs­verpflichtung von Vorauszahlungen an ein Unternehmen mit Iranbezug nicht einen eigenen möglichen Verstoß gegen Iran-Sanktionen entgegenhalten

05.02.2024Beruft sich der Geschäftspartner eines deutschen Tochterunternehmens einer iranischen Muttergesellschaft nach Ankündigung des erneuten Inkrafttretens der Iran-Sanktionen und SDL-Listung der iranischen Muttergesellschaft auf ein vorübergehendes Leistungs­verweigerungs­recht, kann das Tochterunternehmen selbst vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung bereits erbrachter Vorauszahlungen verlangen. Die EU-Blocking-VO verbietet es einem Unternehmen der EU, sich unter Verweis auf die Iran-Sanktionen seiner Lieferverpflichtung bzw. der Rück­zahlungs­verpflichtung zu entziehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte die Verpflichtung zur Rückzahlung vorausgezahlten Kaufpreises in Höhe von 36. Mio. €.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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