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05.12.2025
05.12.2025
27471 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Nicht jede Zahlung aus Russland verstößt gegen EU-Sanktionen

04.12.2025Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung "über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren", erfasst. Die beklagte Sparkasse durfte deshalb nicht die Auszahlung eines von einem in Moskau ansässigen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens gezahlten Betrag verweigern. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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