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07.04.2026
07.04.2026
27953 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Wegen der sog. Russland-Sanktionen eingefrorene Gelder bleiben auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kontoinhaberin eingefroren

07.04.2026Der Kläger begehrt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter die Auszahlung eines von der beklagten Bank eingefrorenen Guthabens der Schuldnerin. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Urteil entschieden, dass Gelder, die von einer im Anhang I der VO gelisteten Person kontrolliert werden und deshalb eingefroren wurden, auch dann eingefroren bleiben, wenn über die kontrollierte Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet wird.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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