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08.06.2026
08.06.2026
28205 Oberlandesgericht Braunschweig

Online-Kommentar mit Lob für Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine ist in Deutschland strafbar

08.06.2026Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat die Entscheidungen der vorherigen Instanzen bestätigt, wonach eine Angeklagte sich mit einem Kommentar zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wegen Billigung von Straftaten schuldig gemacht hat. Lediglich die Höhe der Geldstrafe hat der Senat in seiner Entscheidung herabgesetzt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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