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13.10.2024
13.10.2024
24665 Finanzgericht Düsseldorf

Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen auf Hand­werker­leistungen

20.09.2024Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für Hand­werker­leistungen nach § 35 a Abs. 3 EStG in einem Fall zu entscheiden, in dem die Kläger im Jahr vor der Leistungserbringung freiwillig Vorauszahlungen geleistet hatten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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