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27.04.2024
27.04.2024
20222 Bundesgerichtshof

Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Widerspruchsrechts begründen

16.02.2023Der Bundesgerichtshofs hat über einen Fall entschieden, in dem Versicherungsnehmer unrichtig über die Form ihrer Wider­spruchs­erklärung informiert worden waren. Der Senat hat in diesem Fall angenommen, dass ein Bereicherung­sanspruch jedenfalls nach § 242 BGB wegen rechts­missbräuchlicher Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5 a Abs. 1 Satz 1 VVG in der seinerzeit gültigen Fassung (nachfolgend: a.F.) ausgeschlossen ist, weil den Versicherungs­nehmern durch den im Streitfall geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden ist, ihr Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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