wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
24.06.2025
24.06.2025
26067 Amtsgericht München

Kein Widerrufsrecht bei Beauftragung eines Schranks, der individuell auf Basis eines Aufmaßes angefertigt wird

24.06.2025Eine Münchnerin trat über die Plattform „My-Hammer“ mit einer Schreinerei aus Oberbayern in Kontakt wegen der Anfertigung eines Schlafzim­merschrankes. Bei einem Termin in der Wohnung der Münchnerin mit einem Mitarbeiter der Schreinerei nahm dieser Maß, zudem wurden Ausführung und Größe des Schranks, die Zahl der Türen, eine Fernseheinfassung, die Fernsehanschlüsse, Verblendung bis zur Decke und Ausschnitt des Teppichbodens besprochen und ein Angebot mit Entwürfen erstellt. Am 07.05.2024 beauftragte die Münchnerin die Schreinerei per Mail mit der Herstellung und Montage des Schrankes zu einem Preis von 4.149 Euro netto. Als der Schrank fertig gestellt und beladen war, sagte die Auftraggeberin die Montagetermine ab und stornierte am ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kein_Widerrufsrecht_bei_Beauftragung_eines_Schranks_der_individuell_auf_Basis_eines_Aufmasses