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02.05.2024
02.05.2024
21682 Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht Leipzig

Änderung des Nachweisgesetzes ab 01.08.2022

29.07.2022Aufgrund der sich ab dem 1. August 2022 ändernden Rechtslage bzgl. des Nachweisgesetzes erlauben wir uns, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Mit Wirkung ab dem 1. August 2022 müssen Arbeitgeber bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern diesen mehr Informationen geben als dies bisher notwendiggewesen ist. In Umsetzung einer EU-Richtlinie änderte der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz (NachwG). Darin ist verankert, welchen Informations- und Dokumenta­tionspflichten der Arbeitgeber­nachkommen muss. Beachten diese die Vorgaben nicht, droht bei jedem Verstoß ein Bußgeld bis 2.000 EUR.  ...Weiterlesen auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com
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