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27.04.2024
27.04.2024
22863 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Wirtschaft­lichkeits­prüfung zu GOP 35100 und 35110 EBM: Arzt soll Praxisbeson­derheiten ausführlich geltend machen und Behandlungs­dokumentation vorlegen: Sozialgericht Marburg 31-01-2024

19.02.2024Die Abrechenbarkeit der GOP 35100 und 35110 EBM erfordert keine codierte F-Diagnose. Der Arzt kann diese Leistungen auch dann nachweisen, wenn sie nicht mittels F-Diagnose codiert sind, wenn er der Prüfungsstelle die entsprechende Behandlungs­dokumentation vorlegt, aus der sich eine funktionelle Störung und zugleich eine seelische Belastung des Patienten ergeben. GOP 35110 dürfe nicht fallbezogen geprüft werden von der Prüfstelle, weil diese Leistung auch mehrfach im Quartal erbracht werden könne (Sozialgericht Marburg, Urteile vom 31.1.2024 - S 17 KA 319/21 und S 17 KA 320/21).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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