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06.07.2025
06.07.2025
26134 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Corona-Teststellen­betreiber muss Test-Dokumentation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung vorlegen, vor Gericht ist dies nicht mehr möglich: Verwaltungsgericht Augsburg 02-12-2024

05.07.2025Der Betreiber einer Corona-Teststation ist verpflichtet, bereits im Plausibili­tätsverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung die gesamte Dokumentation der durchgeführten Tests vorzulegen. Im späteren Gerichtsverfahren können evtl. bei der dem Betreiber vorliegende und bislang der Kassenärztlichen Vereinigung nicht vorgelegte Dokumentationen bezüglich ihrer Leistungserbringung keine Berücksichtigung mehr finden (Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 2. Dezember 2024 – Au 9 K 24.1402 ).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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