wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
13.06.2025
13.06.2025
26003 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

In Gemeinschaftspraxis tätige Physiotherapeuten ohne eigene Zulassung, Patientenstamm und Risiko sind abhängig beschäftigt und damit sozialver­sicherungs­pflichtig: Landessozialgericht Schleswig-Holstein 28-01-2025

11.06.2025Medizinische Einrichtung wie Kliniken, Arztpraxen oder Physiothe­rapiepraxen benötigen der Mitarbeit von Medizinern zur Behandlung der Patienten. Wann sind solche Mitarbeiter abhängig beschäftigt und wann sind sie als selbstständig anzusehen? Physiotherapeuten ohne eigene Zulassung, die gegen eine 70prozentige Beteiligung am Umsatz für eine zugelassene Praxis deren Patienten behandeln, dabei aber selbst kein wirtschaftliches Risiko tragen und auch keine eigenen Patienten haben, sind in dieser Praxis abhängig beschäftigt (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 – L 10 BA 10005/21). Die Entscheidung läßt sich nahtlos auf angestellte Ärzte übertragen.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
christmann-law.de mehr von christmann-law.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/In_Gemeinschaftspraxis_taetige_Physiotherapeuten_ohne_eigene_Zulassung_Patientenstamm_und_Risiko