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09.07.2025
09.07.2025
26154 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Kardiologe wehrt sich gegen ehrverletzende Bewertungen und falsche Behauptungen eines Patienten auf einer Internetplattform: Landgericht Essen 09-09-2024

09.07.2025Ärzte haben ein berechtigtes Interesse daran, sich gegen unwahre oder ehrenrührige Bewertungen durch ihre Patienten zu wehren. Die betroffenen Ärzte können verlangen, dass solche Inhalte gelöscht werden, sofern sie nachweislich unwahr oder beleidigend sind. Die Beweislast für die Wahrheit der ehrenrührigen Tatsachen liegt bei dem Patienten (Landgericht Essen, Urteil vom 9.9.2024 - 4 O 176/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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