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08.05.2025
08.05.2025
25814 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Chefarzt darf sich nicht einfach ohne Grund durch anderen Arzt ersetzen lassen: Bundesgerichtshof 13-03-2025

06.05.2025Eine Vertreterregelung in einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen, die die ärztliche Kernleistung auf Wunsch des Krankenhauses dem ständigen ärztlichen Vertreter des Wahlarztes überträgt (ohne dass der Wahlarzt unvorhersehbar verhindert ist) ist unwirksam. Denn eine solche Vertreterregelung widerspricht dem Kerngehalt einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG, nämlich der persönlichen Leistungserbringung durch den Wahlarzt/Chefarzt gegen ein gesondert vom Patienten zu zahlendes Entgelt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.3.2025 - III ZR 40/24).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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