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12.07.2025
12.07.2025
26171 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Chefarzt darf Liquidationsrecht an Krankenhaus abtreten so dass dieses dann auch das Entgelt vom Patienten fordern kann: Landgericht Düsseldorf 24-12-2024

10.07.2025Der Krankenhausträger darf Wahlleistungs­entgelte gegenüber dem Patienten verlangen zumindest in den Fällen, in denen der Krankenhausträger den leitenden Krankenhausärzten dienstvertraglich entweder erst gar kein Liquidationsrecht eingeräumt hat oder dieses an den Krankenhausträger abgetreten wurde, somit dem Krankenhausträger selbst die Abrechnung der Wahlleistung „Arzt“ überlassen war. Ein Chefarzt ist auch dann Wahlarzt im Sinne des Krankenhaus­entgeltgesetzes, wenn er kein eigenes Liquidationsrecht hat. Nicht zu beanstanden ist es, wenn der Patient sich statt der Behandlung durch den Chefarzt von Anfang an mit der stellvertre­tungsweisen Behandlung durch eine bestimmten Oberarzt bereit erklärt, denn häufig besteht auch in dessen besonderer ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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