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17.06.2025
17.06.2025
26031 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Chronische Kopfschmerzen sind keine Komplikation nach einer Comirnaty-Impfung: Landessozialgericht Baden-Württemberg 05-06-2025

16.06.2025Macht eine geimpfte Person gegen die Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Ersatz eines Impfschadens nach einer Impfung mit dem Covid19-Impfstoff Comirnaty (Hersteller: Pfizer/Biontech) geltend, so muss sie nachweisen, dass ihre gesundheitlichen Beschwerden auf der Impfung beruhen. Zeigen sich diese Beschwerden (chronische Kopfschmerzen) aber erst einige Zeit nach der Impfung und kommen für diese Kopfschmerzen auch andere Ursachen in Betracht (hier eine Migräneerkrankung und Einnahme von ADHS-Medikamenten) so ist dieser Zusammenhang zu verneinen und die Klage abzuweisen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5.6.2025 - L 6 VE 1042/24).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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