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03.05.2025
03.05.2025
25793 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Behandlung einer Hochrisiko­schwangerschaft in allgemeiner Geburtsklinik ist grob fehlerhaft: OLG Frankfurt 25-02-2025

02.05.2025Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf nur in einer Klinik behandelt werden, die auch über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Es ist grob fehlerhaft, wenn diese Patientin weiter versorgt wird in einer Geburtsklinik ohne Möglichkeit der jederzeitigen notfallmäßigen intensiven medizinischen Versorgung der Neugeborenen. Die Weigerung der Patientin, eine Behandlungs­empfehlung zu befolgen, ist rechtlich nur beachtlich, wenn der behandelnde Arzt die Patientin umfassend und zutreffend über die medizinische Sachlage und die ihr und ihren Kindern drohenden Gefahren aufgeklärt hat. Das gilt auch, wenn es sich bei der Patientin um eine Fachärztin handelt. Die vollständige unwiderrufliche Zerstörung der Persönlichkeit eines ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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