wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
22.05.2025
22.05.2025
25896 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Auch bei Nachbesetzung von MVZ-Anstellung muss der nachzubesetzende Arzt fachlich geeignet sein, die Praxis fortzuführen: LSG Berlin-Brandenburg 19-02-2025

21.05.2025Bei der Nachbesetzung einer Praxis im gesperrten Bereich muss der neue Arzt die Patienten des Praxisabgebers weiterbehandeln können. Daher muss der Nachfolger auch fachlich geeignet sein, die Patienten des Praxisgebers weiter zu behandeln und die Praxis fortzuführen. Demnach kann eine Fachärztin für Orthopädie nicht Patienten eines abgebenden Facharztes für Chirurgie behandeln und scheidet daher als Nachfolgerin aus. Dies gilt auch, wenn es um die Nachbesetzung einer MVZ-Anstellung geht. Und der Zulassungsausschuss ist an die vorgelagerte Entscheidung, dass eine Nachbesetzung durchgeführt wird, gebunden und kann deshalb nicht das bisherige (chirurgische) Patientenklientel außer Acht lassen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.2.2025 - L 7 KA ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
christmann-law.de mehr von christmann-law.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Auch_bei_Nachbesetzung_von_MVZ-Anstellung_muss_der_nachzubesetzende_Arzt_fachlich_geeignet_sein_die