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27.07.2024
27.07.2024
22457 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Wirtschaft­lichkeits­prüfung: Arzt muss Praxisbeson­derheiten schon im Prüfungsverfahren genau vortragen: Landessozialgericht Baden-Württemberg 15-11-2023

30.11.2023Die Betreuung von älteren Patienten in einem Pflegeheim kann eine Praxisbesonderheit der Arztpraxis darstellen; dies aber nur dann, wenn nachweisbar ein erhöhter Behandlungsbedarf besteht. Der Vertragsarzt muss die Tatsachen, die diese Praxisbesonderheit begründen, schon im Verfahren vor den Prüfgremien so genau wie möglich angeben und belegen. Es reicht nicht aus, wenn er dies erst im Sozialgerichts­verfahren tut (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2023 - L 5 KA 3043/21).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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