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27.04.2024
27.04.2024
23376 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Wirtschaft­lichkeits­prüfung: Arzt darf fehlerhafte Codierung einer Behandlungsleistung korrigieren durch Vorlegen der Behandlungs­dokumentation: Sozialgericht Marburg 14-02-2024

05.03.2024Im Rahmen der Wirtschaft­lichkeits­prüfung darf der Arzt seine (unvollständige oder ungenaue) Abrechnungsdiagnose ergänzen und korrigieren durch Vorlegen der Behandlungs­dokumentation. Hat er zuerst eine (falsche) Abrechnungsdiagnose gestellt (hier: u.a. Enzephalitis), so verbietet ihm dies nicht, in der Wirtschaft­lichkeits­prüfung "nachzulegen" und mittels Vorlage seiner Behandlungs­dokumentation nachzuweisen, dass er ein Medikament (hier Tecfidera) ordnungsgemäß und mit gutem Grund verordnet hat (hier: zur Behandlung von Multipler Sklerose) (Sozialgericht Marburg, Urteil vom 14.2.2024 – S 18 KA 96/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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