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28.04.2024
28.04.2024
12161 Grundstücks­kauf

Wirksam­keits­voraus­setzung: Erweiterte notarielle Beurkundungs­pflicht bei Grundstücks­käufen

04.09.2020Grundstücks­käufe erfordern ein Grundstücks­kauf­vertrag zwischen dem Grundstücksv­eräußerer und dem Grundstücks­erwerber. Dazu muss der Grundstücks­kauf­vertrag gem. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB notariell beurkundet werden. Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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