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27.04.2024
27.04.2024
12662 Oberlandesgericht Dresden

Keine Beschaffen­heits­garantie durch Angabe im Maklerexposé Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen"

23.11.2020Die Angabe in einem Maklerexposé, das Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen" stellt keine Beschaffen­heits­garantie im Sinne der § 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB bezüglich des Wohn- und Sanierungsstandards dar. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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