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27.04.2024
27.04.2024
23369 Amtsgericht Hannover

"Französisches Bett" stellt kein Doppelbett dar

04.03.2024Ein als Doppelbett vermietetes Hotelbett muss breiter als 1,40 Meter sein. Erfüllt es diese Anforderung nicht, haben Reisende einen Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Reisepreisminderung. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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