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30.04.2024
30.04.2024
16684 Landgericht Frankenthal

Gescheiterte "Hausfrauenehe": Notar haftet nicht für Änderung der Rechtsprechung

26.08.2021Belehrungen und Hinweise eines Notars müssen sich an der zum Zeitpunkt der Beratung aktuellen Rechtslage orientieren. Für im Laufe der Jahre eingetretene Änderungen der Rechtsprechung haftet er nur, wenn er sie hätte voraussehen müssen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung der 4. Zivilkammer des Landgerichts, die sich mit einem angeblichen Beratungsfehler bei Begründung einer "klassischen Hausfrauenehe" in den 1990er Jahren zu befassen hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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