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28.04.2024
28.04.2024
14504 Landgericht Frankenthal

Wer mit der Gemeinde einen Jagdpachtvertrag schließt, muss "jagdpachtfähig" sein

26.03.2021Ein Jagdpachtvertrag über ein Jagdrevier ist nur dann wirksam, wenn der Jäger bei Beginn der Pachtzeit bereits drei Jahre einen Jagdschein besitzt. Schließen sich mehrere Jäger zusammen und sind nicht alle in diesem Sinne "jagdpachtfähig", so ist der gesamte Pachtvertrag nichtig. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Haben die Jagdpächter ihrerseits bereits sog. Begehungsscheine an andere Jäger ausgegeben, so müssen die dafür entrichteten Beträge zurückerstattet werden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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