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29.04.2024
29.04.2024
11468 Bundesverwaltungsgericht Leipzig

BVerwG zum zeitlichen Beginn einer Jagdpause

22.06.2020Die jagdrechtliche Befriedung - also das Ruhen der Jagd - aus ethischen Gründen kann der Grund­­stücks­eigen­tümer zum Ende des bei Antragstellung laufenden Jagdpachtvertrags verlangen. Entscheidet die Behörde erst in der Laufzeit eines neuen Jagdpachtvertrags, ist die Befriedung zum Ende des Jagdjahres anzuordnen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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