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27.04.2024
27.04.2024
21646 Verwaltungsgericht Berlin

Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben

28.08.2023Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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